Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Charakteristisch für die Auftragsverarbeitung ist, dass ein Unternehmen (Auftraggeber) externe Dienstleister (Auftragnehmer) damit beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung verbleibt dabei beim Auftraggeber, er ist der Hauptverantwortliche für den Datenschutz. Der externe Dienstleister wird bei der Auftragsverarbeitung nur unterstützend tätig, er ist praktisch der „verlängerte Arm“ seines Auftraggebers.

Mehr Informationen findest Du bei meinem Partner eRecht24.

Du kannst den Datenschutz der stefan edinger – büro für internetservices online, ohne Unterschrift bestätigen. Nutze unser Formular zur Onlinebestätigung DSGVO. Du erhältst eine E-Mail der Bestätigung des AV zur Ablage in Deinen Unterlagen an die angegebene Firmen E-Mail-Adresse. Mit dieser E-Mail ist die Schriftform der vertraglichen Vereinbarungen laut Art. 28 Abs. 9 DS-GVO gewahrt.

Ausfüllhinweise
Adresse eingeben – auf der letzten Seite Zustimmung erteilen und E-Mail-Adresse eingeben – fertig.